| 01.06.2011
Leitlinien zur inklusiven Schulrechtsreform
NRW
Es ist nun weitgehend unstrittig, das „Inklusion“ als
Deutsches Recht nach der UN-Konvention auch auf Landesebene sowie
in den Kommunen unverzüglich umgesetzt werden muss.
Ein bedeutender Aspekt ist das inklusive Schulsystem, welches „gemeinsames
Lernen“ behinderter und nicht-behinderter Kinder einfordert.
Es stellt sich nur noch die Frage nach dem wie, wann und wie schnell?
Drei Fragen sind bei der politischen Umsetzung evident:
1. Mit welcher Rechtskraft wird das Recht auf Inklusion im Schulgesetz
verankert? Stichwort: Elternwahlrecht, hier: INKLUSION ist ein unveräußerliches
Grund- und Menschenrecht. Es ist ein Recht des Kindes an sich, auf
das nicht einmal die Eltern „freiwillig“ verzichten
können.
2. Wie werden die Rahmenbedingungen für „gemeinsames
Lernen“ sein? Stichworte: Schulfinanzierungsgesetz und Ressourcensteuerung,
Lehrerstellenzuweisung, Aus- und Fortbildung.
3. Was passiert mit den Förderschulen? Wo und wie werden die
freiwerdenden SonderschullehrerInnen eingesetzt?
Wir
hoffen mit den beigefügten „Leitlinien
zur inklusiven Schulrechtsreform NRW“ (s. PDF, bitte Link
anklicken!) bei der Inklusionsplanung hilfreich sein zu können.
(Paul-Roemer,
Dipl.-Soz.Wiss.)
Was
macht der Sozialstaat?
Es
hat den Anschein, als gehe dem Sozialstaat das Geld aus. Richtig
ist, das einige (soziale) Aufgaben und Projekte aufgrund von Mittelkürzungen
und dem damit verbundenen Stellenabbau und Einstellungsstopp bei
öffentlichen und sozialen Trägern nicht mehr bearbeitet
werden können. Gleichwohl wird das Aufgabenspektrum immer größer,
insbesondere durch die sachgerechte Einforderung von mehr Qualitätsentwicklung/-sicherung.
Darüber hinaus finden soziale Einrichtungen aufgrund massiver
Arbeitsüberlastung oftmals nicht die Kraft, Innovationen voranzutreiben
und Arbeitsabläufe neu zu gestalten.
Somit ist zu konstatieren, dass der "funktionale Dilettantismus"
(1) zunehmen wird. Führungskräfte in sozialen Unternehmen
haben dies erkannt und versuchen durch Orga-nisationsreformen und
Kürzungen im Personalbereich Haushaltsmittel frei zu bekommen,
um wichtige Dienste und Projekte weiterhin betreiben zu können.
Eine 20jährige Berufs-erfahrung mit sozialen Trägern bestätigt,
dass viele Aufgaben auf Erledigung warten, es auch immer noch finanzielle
Ressourcen gibt, die aber nicht ausreichen, um neue Personalstellen
einzurichten.
Conclusion:
Arbeit und Geld sind vorhanden, nur müssen die Arbeitsaufträge
neu und in anderen Organisationsformen erledigt werden. Zudem werden
praxiserfahrene Projektentwickler benötigt.
Literatur:
1) Seibel, W.: Funktionaler Dilettantismus. 1992 , Nomos-Verlag
|