Soziale Gesellschaft    

01.06.2011
Leitlinien zur inklusiven Schulrechtsreform NRW

Es ist nun weitgehend unstrittig, das „Inklusion“ als Deutsches Recht nach der UN-Konvention auch auf Landesebene sowie in den Kommunen unverzüglich umgesetzt werden muss.

Ein bedeutender Aspekt ist das inklusive Schulsystem, welches „gemeinsames Lernen“ behinderter und nicht-behinderter Kinder einfordert. Es stellt sich nur noch die Frage nach dem wie, wann und wie schnell?

Drei Fragen sind bei der politischen Umsetzung evident:

1. Mit welcher Rechtskraft wird das Recht auf Inklusion im Schulgesetz verankert? Stichwort: Elternwahlrecht, hier: INKLUSION ist ein unveräußerliches Grund- und Menschenrecht. Es ist ein Recht des Kindes an sich, auf das nicht einmal die Eltern „freiwillig“ verzichten können.

2. Wie werden die Rahmenbedingungen für „gemeinsames Lernen“ sein? Stichworte: Schulfinanzierungsgesetz und Ressourcensteuerung, Lehrerstellenzuweisung, Aus- und Fortbildung.
3. Was passiert mit den Förderschulen? Wo und wie werden die freiwerdenden SonderschullehrerInnen eingesetzt?

Wir hoffen mit den beigefügten „Leitlinien zur inklusiven Schulrechtsreform NRW“ (s. PDF, bitte Link anklicken!) bei der Inklusionsplanung hilfreich sein zu können.

(Paul-Roemer, Dipl.-Soz.Wiss.)

 


Was macht der Sozialstaat?

Es hat den Anschein, als gehe dem Sozialstaat das Geld aus. Richtig ist, das einige (soziale) Aufgaben und Projekte aufgrund von Mittelkürzungen und dem damit verbundenen Stellenabbau und Einstellungsstopp bei öffentlichen und sozialen Trägern nicht mehr bearbeitet werden können. Gleichwohl wird das Aufgabenspektrum immer größer, insbesondere durch die sachgerechte Einforderung von mehr Qualitätsentwicklung/-sicherung. Darüber hinaus finden soziale Einrichtungen aufgrund massiver Arbeitsüberlastung oftmals nicht die Kraft, Innovationen voranzutreiben und Arbeitsabläufe neu zu gestalten.
Somit ist zu konstatieren, dass der "funktionale Dilettantismus" (1) zunehmen wird. Führungskräfte in sozialen Unternehmen haben dies erkannt und versuchen durch Orga-nisationsreformen und Kürzungen im Personalbereich Haushaltsmittel frei zu bekommen, um wichtige Dienste und Projekte weiterhin betreiben zu können. Eine 20jährige Berufs-erfahrung mit sozialen Trägern bestätigt, dass viele Aufgaben auf Erledigung warten, es auch immer noch finanzielle Ressourcen gibt, die aber nicht ausreichen, um neue Personalstellen einzurichten.
Conclusion:

Arbeit und Geld sind vorhanden, nur müssen die Arbeitsaufträge neu und in anderen Organisationsformen erledigt werden. Zudem werden praxiserfahrene Projektentwickler benötigt.

Literatur:
1) Seibel, W.: Funktionaler Dilettantismus. 1992 , Nomos-Verlag

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